Vorstand und Stiftungsrat
Der Stiftungsrat beschließt alle Angelegenheiten von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung und den Haushaltsplan. Vorsitzender ist das für kulturelle Angelegenheiten zuständige Mitglied des Berliner Senats. Darüber hinaus gehören ihm eine Vertreterin oder ein Vertreter der Senatsverwaltung für Justiz, eine Vertreterin oder Vertreter der für Kultur zuständigen obersten Bundesbehörde sowie der Vorsitzende und ein weiteres Mitglied des Beirats der Stiftung an.
Der Vorstand ist der Direktor der Gedenkstätte. Er wird vom Stiftungsrat bestellt. Er führt die laufenden Geschäfte der Stiftung und ist dabei an die Beschlüsse und Weisungen des Stiftungsrates gebunden. Seit September 2019 ist dies Dr. Helge Heidemeyer.