Deutsche Diktaturen vor Gericht

Die strafrechtliche Aufarbeitung von NS- und SED-Verbrechen

Dienstag, 6. Januar 2015, 19.00 Uhr
Topographie des Terrors
Niederkirchnerstraße 8, 10963 Berlin

Deutsche Diktaturen vor Gericht Titel

Stasi-Akten im BStU-Archiv
© ullstein-bild

Zweimal wurden in Deutschland unter Diktaturen schwerste Verbrechen begangen, zweimal stand die Justiz danach vor der Aufgabe, diese zu sühnen. In den Augen vieler Opfer blieb die strafrechtliche Aufarbeitung in beiden Fällen unbefriedigend. Während es bei den NS-Morden heute nur noch selten zu Verfahren kommt, weil die Täter entweder verstorben oder zu alt sind, sind die meisten Straftaten des SED-Regimes inzwischen verjährt.

Zuständig für die Verfolgung von NS-Verantwortlichen war und ist die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg. Verantwortlich für die Bestrafung der DDR-Regierungskriminalität war in erster Linie die 1990 gegründete Staatsanwaltschaft II in Berlin. Welche Bilanz ziehen die beteiligten Staatsanwälte heute? Wie lautet das Urteil der Historiker? Und warum ist es so schwer, die Verantwortlichen von Staatsverbrechen zur Rechenschaft zu ziehen? Die Veranstaltung erörtert materielle, politische und rechtliche Hindernisse bei der strafrechtlichen Aufarbeitung von Diktaturen – und was andere Länder in Zukunft besser machen können.

DISKUSSION

  • Prof. Dr. Andreas Nachama, Direktor Stiftung Topographie des Terrors, Berlin
  • Dr. Hubertus Knabe, Direktor Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Berlin
  • Kurt Schrimm, Leiter Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, Ludwigsburg
  • Christoph Schaefgen, Ehemaliger Leiter der Staatsanwaltschaft II, Berlin
  • Sven Felix Kellerhoff (Moderation), Journalist „Die Welt“, Berlin

Eine Kooperationsveranstaltung der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen und der Stiftung Topographie des Terrors.

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