Stiftung

Unter dem Namen “Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ wurde im Juli 2000 eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet.
Die Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen wird vom Land Berlin und von der Bundesrepublik Deutschland finanziert. Zuständig ist die Berliner Kulturverwaltung, vertreten durch den Kultursenator Joe Chialo, und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth.

Die Stiftung gehört zum Kreis der so genannten institutionellen Zuwendungsempfänger, d.h. sie erhält regelmäßige jährliche Zahlungen. Die Aufstellung des Haushalts erfolgt nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Zuwendungsgeber, so dass die Stiftung wie eine öffentliche Einrichtung nach kameralistischen Grundsätzen wirtschaftet. Die Rechnungslegung der Stiftung wird gemäß Stiftungsgesetz jährlich von einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Darüber hinaus haben Landes- und Bundesrechnungshof ein Prüfungsrecht.

Die Stiftung ist für die Verwaltung der ihr zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel selbst verantwortlich. Der Vorstand der Stiftung – der Direktor der Gedenkstätte – legt dazu jedes Jahr einen Entwurf für den Haushaltsplan vor, den der Stiftungsrat bestätigen muss. Die Anmeldung des Vorstandes berücksichtigt alle notwendigen Mittel für die Erfüllung der Stiftungsaufgaben. Die Höhe der Zuwendungen bemisst sich an den Möglichkeiten der öffentlichen Haushalte. Sie lag in den letzten Jahren bei gut einer Million Euro, die zu etwa gleichen Teilen vom Bund und vom Land Berlin aufgebracht wurden. Anlagevermögen besitzt die Stiftung außer dem Inventar nicht.

Über die institutionellen Zuwendungen hinaus erhält die Stiftung auf Antrag zuweilen noch kleinere projektgebundene Zuwendungen von öffentlichen Geldgebern wie der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bundesministerien oder der Bundeszentrale für politische Bildung. Weitere Mittel konnte die Stiftung durch Spenden, Teilnehmergebühren und materielle Zuwendungen erwirtschaften. Die stark angestiegenen Besucherzahlen haben in den letzten Jahren massive Kostensteigerungen bei den Honoraren für die Führungen zur Folge gehabt. Im März 2001 musste deshalb eine Kostenbeteiligung für Besucher eingeführt werden, die 2023 angepasst wurde.

Die Kosten für Umbau und Sanierung der Gedenkstätte sind nicht im Haushalt der Stiftung etatisiert, sondern beim Berliner Senator für Stadtentwicklung. Sie werden zu gleichen Teilen von Bund und Land finanziert.

Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, der Vorstand und der Beirat.

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Satzung der Stiftung

Download:
Stiftungsgesetz