7.2.2020 |
Wenn Strafe zur Qual wird

Gedenkstätte diskutiert über Folter in DDR und Gegenwart

Artikel fünf der UN-Menschenrechtscharta verbietet Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Dieses Verbot wurde und wird in Vergangenheit und Gegenwart immer wieder missachtet. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe Achtung Menschenrechte! der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen diskutieren Experten am Donnerstag (13.2., 18 Uhr) in der Kronenstr. 5 in Berlin-Mitte über Folter und Folterverbot in der DDR und aktuell.

In den frühen 1950er Jahren waren die Häftlinge im Kellergefängnis in Berlin-Hohenschönhausen Willkür und Gewalt ausgesetzt. Schläge oder die Androhung von Gewalt prägten die Verhöre. Später litten die Gefangenen vor allem unter psychischer Misshandlung durch den Staatssicherheitsdienst. Isolation, Identitätsverlust und systematischer Reizentzug sollten sie zu umfassenden Geständnissen bewegen.

Die Vereinten Nationen legten 1948 als Reaktion auf die Verbrechen der Nationalsozialisten und des Zweiten Weltkriegs mit der Menschenrechtserklärung die Grundregeln für ein gerechtes und friedliches Zusammenleben fest. 70 Jahre nach ihrer Verabschiedung beklagt Amnesty International, dass in zahlreichen Ländern der Welt noch immer Menschen Opfer von Folter werden.

Auf dem Podium diskutieren die Historikerin Christine Schoenmakers und der Historiker Tobias Wunschik, Thomas Feltes, Mitglied der Anti-Folter-Kommission des Europarates, und der ehemalige politische Häftling Lothar Schulz. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Bundesstiftung Aufarbeitung statt. Der Eintritt ist frei. Anmeldung unter veranstaltungen@stiftung-hsh.de.

Zeit: Donnerstag, 13. Februar 2020, 18 Uhr

Ort: Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Kronenstraße 5, 10117 Berlin

Kontakt:
André Kockisch, Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
Telefon: 030 / 98 60 82-413
E-Mail: a.kockisch@stiftung-hsh.de


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