25.9.2020 |
Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen gewinnt Rechtsstreit

Heute fand vor dem Landesarbeitsgericht Berlin die Berufungsverhandlung über die Kündigungsschutzklage des ehemaligen stellvertretenden Direktors, Helmuth Frauendorfer, gegen die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen statt.

Das Berufungsgericht hat das erstinstanzliche Urteil bestätigt und keine Revision zugelassen. Damit haben zwei Instanzen festgestellt, dass dem vormaligen Vizedirektor zu Recht gekündigt worden ist.

„Die Stiftung hat ihr wesentliches Ziel erreicht und die Kündigung durchgesetzt“, sagt Helge Heidemeyer, Direktor der Gedenkstätte und fügt an: „Nun können wir unsere ganze Aufmerksamkeit wieder unserer Aufgabe widmen, die den Opfern des DDR-Staatssicherheitsdienstes verpflichtet ist: der Auseinandersetzung mit den Formen und Folgen politischer Verfolgung.“

Kontakt:
Ulrike Lippe, Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
Telefon: 030 / 98 60 82-456
E-Mail: u.lippe@stiftung-hsh.de
Download der Pressemitteilung