13.11.2019 |
Gedenkstätte gewinnt Arbeitsgerichtsprozess
Das Arbeitsgericht Berlin hat am heutigen Mittwoch (13.11.) die Kündigung des früheren stellvertretenden Direktors Helmuth Frauendorfer bestätigt. Die Kündigungsschutzklage wurde abgewiesen. Die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen begrüßt die klare Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichtes. Das Gericht war der Auffassung, dass die Kündigung von Frauendorfer rechtens und erforderlich war.
Die Gedenkstätte zeigt sich gerade mit Blick auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtert. Sie kann sich nun wieder mit ungeteilter Aufmerksamkeit ihrer Aufgabe widmen, die den Opfern des DDR-Staatssicherheitsdienstes verpflichtet ist: der Auseinandersetzung mit den Formen und Folgen politischer Verfolgung.
Die klare Positionierung des Gerichtes ist zudem ein wichtiges und ermutigendes Signal an alle Menschen, sich gegen Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis zu Wort zu melden.
Kontakt:André Kockisch, Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
Telefon: 030 / 98 60 82-413
E-Mail: a.kockisch@stiftung-hsh.de