15.6.2018 |
Abgeordnetenhaus stärkt Gedenkstätte Hohenschönhausen

Stiftung soll auch international tätig werden

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstagabend (14.06.) einstimmig eine Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ beschlossen. Fortan soll die Stiftung auch mit Gedenkstätten, Museen und ähnlichen Einrichtungen im Ausland kooperieren. Darüber hinaus soll sie auch über den Haftort Hohenschönhausen hinaus über das System der politischen Justiz in der DDR forschen und informieren.

Durch die Änderung des Stiftungsgesetzes kann die Gedenkstätte erstmals auch das Tarifrecht des Landes Berlin anwenden. Bisher war dies gesetzlich ausgeschlossen, sodass die Mitarbeiter der Gedenkstätte jahrelang schlechter bezahlt wurden als die anderer kultureller Einrichtungen in Berlin. Bereits am Montag (11.06.) hatte der Stiftungsrat der Gedenkstätte beschlossen, das öffentliche Tarifrecht anzuwenden, sobald die Gesetzänderung in Kraft tritt.

Gedenkstättendirektor Hubertus Knabe begrüßte die Gesetzesänderung: „Das Abgeordnetenhaus trägt damit der erfolgreichen Arbeit der Gedenkstätte Rechnung. Die Mitarbeiter werden nicht nur finanziell den anderen Landesbediensteten gleichgestellt, sondern erhalten auch neue Aufgaben. Dies ist Würdigung und Vertrauensbeweis zugleich.”

Kontakt:
André Kockisch, Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
Telefon: 030 / 98 60 82-413
E-Mail: a.kockisch@stiftung-hsh.de


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