6.10.2016 |
Knabe erstattet Strafanzeige nach Einheitsfeier

„Blauhemden sind Verstoß gegen Versammlungsrecht“

Der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, hat Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz bei den Feiern zum Tag der Deutschen Einheit in Dresden erstattet. In der Anzeige wird darauf verwiesen, dass eine größere Gruppe von Menschen im Blauhemd der ehemaligen DDR-Jugendorganisation „FDJ“ demonstriert hätte. „Das uniformierte Auftreten stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen eine zentrale Bestimmung in § 3 Absatz 1 des Versammlungsrechts dar,“ heißt es in der Anzeige, die an die Staatsanwaltschaft Dresden gerichtet ist. Danach ist es in Deutschland verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.