Drehgenehmigung

Sie möchten in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen drehen oder unabhängig von den Rundgängen fotografieren? Nehmen Sie Kontakt mit der Pressestelle auf, damit wir über Ihr Projekt sprechen können.

Einige Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Das Vorhaben muss dem Stiftungszweck lt. §2 des Stiftungserrichtungsgesetzes vom 21. Juni 2000 entsprechen.
  • Das Film- oder Fotoprojekt muss einen dokumentarischen Charakter tragen. Für fiktive oder andere Darstellungen, bei denen der Haftort Hohenschönhausen lediglich als Kulisse fungiert, wird keine Drehgenehmigung erteilt.
  • Das geplante Film- oder Fotoprojekt darf die Gefühle der früher in Berlin-Hohenschönhausen Inhaftierten nicht verletzen.
  • Die geführten Rundgänge haben jederzeit Vorrang und dürfen nicht behindert werden. Es ist daher nicht möglich, Bereiche abzusperren oder einzuschränken.
  • Anträge auf Drehgenehmigung werden von der Gedenkstätte unter inhaltlichen und logistischen Gesichtspunkten geprüft. Die Genehmigung erfolgt dann ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der Einrichtung eine Filmkopie bzw. digitale hochaufgelöste Dateien kostenlos und zur weiteren nicht-kommerziellen Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Datum, Sendetermin und ausstrahlender Sender der Erstvorführung müssen der Gedenkstätte rechtzeitig mitgeteilt werden.

Bitte beachten Sie: Die Gedenkstätte erhebt für alle Filmaufnahmen eine Drehortablöse, die sich nach Dauer und Aufwand richtet.

Kontakt

Ulrike Lippe
Tel.: 030 / 98 60 82-456
Fax: 030 / 98 60 82-464
u.lippe [at] stiftung-hsh.de