11.12.2017 |
Der Umgang des MfS mit Straftätern in den eigenen Reihen

MfS
Von Julia Reichheim
„Verrat ist das schwerste Verbrechen, welches ein Angehöriger des MfS begehen kann. Die Partei und die Arbeiterklasse haben unserem Ministerium wichtige Aufgaben zum Schutz der Arbeiter-und-Bauern-Macht anvertraut, haben bedeutsame Machtmittel in unsere Hände gelegt. Wer dieses große Vertrauen durch schmählichen Verrat hintergeht, den muß die härteste Strafe treffen.“

Der Umgang des MfS mit Straftätern in den eigenen Reihen – ein Forschungsvorhaben

Von Julia Reichheim

Veröffentlicht in Zeitschrift des Forschungsverbunds SED-Staat 41/2017, S. 115-126.

In einem Schreiben von Januar 1980 wies Erich Mielke an, „das notwendige sowie gerechte harte Urteil“ gegen den MfS-Mitarbeiter Gert Trebeljahr, allen leitenden Kadern bekannt zu geben. Das Oberste Gericht der DDR hatte Trebeljahr im Dezember 1979 u.a. wegen Spionage zum Tode verur-teilt. Es veranschaulicht den besonders harten Umgang mit „Verrätern“ aus den eigenen Reihen. Insgesamt wurden 12 Todesurteile gegen hauptamtliche Mitarbeiter der Staatssicherheit vollstreckt, die meisten davon in den 1950er Jahren. Während diese spektakulären Fälle mittlerweile weitestgehend aufgearbeitet worden sind , fanden andere Strafverfahren gegen hauptamtliche MfS-Mitarbeiter bisher kaum Widerhall in der historischen Forschung.

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Vorschlag zur Zitierweise: Julia Reichheim, Der Umgang des MfS mit Straftätern in den eigenen Reihen – ein Forschungsvorhaben, Studien und Analysen, 11/2017