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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen

ANBIETER

Die Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts und steht unter Trägerschaft des Landes Berlin. Sie wird gesetzlich vertreten durch den Direktor der Gedenkstätte, Herrn Dr. Helge Heidemeyer.

Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
Genslerstraße 66
13055 Berlin
Telefonnummer +49 30 98 60 82-30
Telefaxnummer +49 30 98 60 82-464
E-Mail: info@stiftung-hsh.de
Ust. 29/667/03414

1. GELTUNGSBEREICH 

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen (GD HSH), vertreten durch den Direktor, Genslerstr. 66, 13055 Berlin, die online über die Website und den Ticketshop der GD HSH, vor Ort an der Kasse oder telefonisch bestellt und erworben werden. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, wenn die GD HSH ihnen nicht vor Vertragsabschluss schriftlich zugestimmt hat. Mit dem Erwerb von Produkten und Leistungen der GD HSH erkennt der Kunde die AGB zu der zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen Fassung an.

Mit dem Betreten des Grundstücks der GD HSH gilt die Hausordnung der GD HSH. 
 

2. VERTRAGSABSCHLUSS 

Das Vertragsverhältnis beim Kauf von Eintrittskarten, Veranstaltungstickets, Führungen oder anderen Vermittlungsformate, kommt ausschließlich zwischen der GD HSH und ihren Kundinnen und Kunden zustande. Der Kunde beauftragt die GD HSH mit der Abwicklung der Verträge. Produkte werden nur an Endkunden und autorisierte Wiederverkäufer verkauft. Mit der Bestätigung der Bestellung auf der Website der GD HSH oder durch telefonische bzw. schriftliche Bestellung beim Besucherdienst unterbreitet der Kunde der GD HSH das Angebot zum Abschluss eines Vertrags auf den Erwerb bzw. die Inanspruchnahme sämtlicher im Warenkorb befindlicher Produkte und Dienstleistungen. Durch Bestätigung per E-Mail nimmt die GD HSH dieses Angebot an und die Buchung ist damit verbindlich. Eine Versendung weiterer Belege per Post erfolgt nicht. Eine Stornierung ist nur durch Maßgabe nachstehender Bedingungen möglich. Die GD HSH bedient sich zur Bereitstellung des Online-Angebots externer Dienstleister. Die Buchungen finden im Shopsystem des technischen Dienstleisters Giant Monkey GmbH statt. Die Zahlungsabwicklung wird durchgeführt durch die Payyo Trekksoft AG, Adyen N.V. sowie PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie in Stellvertretung und auf Rechnung der GD HSH.
 

3. PREISE UND ZAHLUNG

Die GD HSH veröffentlicht die jeweils gültigen Preise für alle angebotenen Bildungs- und Vermittlungsformate sowohl für Einzel-, als auch für Gruppenbesucher auf ihrer Website und gibt sie an den Kassen bekannt. Die angebotenen Preise sind umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 20a UStG. Die Zahlung erfolgt als Vorauszahlung durch den Kunden in einer der angebotenen Zahlungsweisen. Eine Bezahlung von über den Besucherdienst gebuchten Leistungen ist auch vor Ort an den Kassen möglich. In Ausnahmefällen kann nach Absprache eine nachträgliche Zahlung auf Rechnung erfolgen. Die Zahlung per Sammelrechnung ist nur nach entsprechender Vereinbarung möglich.

Gutscheine gelten ab Datum der Ausstellung zwei Jahre und sind danach nicht mehr einlösbar. Gutscheine können nicht bar ausgezahlt werden.

Ermäßigte und kostenfreie Tickets sind nur zusammen mit den entsprechenden Nachweisen gültig. Diese sind beim Scannen und Einlösen an der Kasse vor Ort vorzulegen. Liegt keine Berechtigung für den Erwerb eines ermäßigten oder kostenfreien Eintritts vor, so ist am Tage des Besuchs der Differenzbetrag zum Normalpreis an der Kasse zu entrichten. Bereits bezahlte Karten können nicht nachträglich ermäßigt werden.

Preiserhöhungen werden auf der Website und an den Kassen rechtzeitig bekannt gegeben. Es gelten die Preise am Tag der verbindlichen Buchung. 
 

4. VERSAND 

Der Versand von Buchungsbestätigung, Rechnungen, Print@home-Tickets und Eintrittskarten erfolgt auf Risiko des Kunden an die von ihm angegebene E-Mailadresse. Der Versand bestellter Produkte erfolgt umgehend nach Erhalt des Kaufpreises. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an das Versandunternehmen auf den Kunden über. Ein Ersatz erfolgt nicht. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Produkt Eigentum der GD HSH. 
 

5. FÜHRUNGEN UND LEISTUNGEN FÜR EINZELBESUCHENDE 

Für Einzelbesuchende und Kleingruppen bis maximal sechs Personen bietet die GD HSH regelmäßige Führungen in verschiedenen Sprachen und mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten zu festen Uhrzeiten an, die so genannten öffentlichen Rundgänge. Welche Sprachen und Führungen angeboten werden, können Sie der Homepage und dem Ticketshop entnehmen. Für alle angebotenen öffentlichen Rundgänge besteht eine Beschränkung von maximal sechs Tickets pro Kaufvorgang.  
 

6. FÜHRUNGEN UND LEISTUNGEN FÜR GRUPPEN 

Für alle Gruppenführungen, Seminare, Projekttage und andere Vermittlungsformate besteht eine Teilnehmerbeschränkung pro gebuchtem Termin. Angebote für Gruppen bedürfen einer Vorausbuchung, die im Regelfall 14 Tage vor der Durchführung abgeschlossen sein muss. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Aufforderung, das Buchungsentgelt innerhalb von 14 Tagen per Vorkasse an die GD HSH zu überweisen. Anschließend erhält der Kunde auf elektronischem Weg eine Rechnung. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist, ist die GD HSH berechtigt, die Terminbuchung zu stornieren.

Die Inanspruchnahme der Leistung erfolgt unter Vorlage der Buchungsnummer an der Kasse. Gruppenführungen, Projekttage und andere Gruppenangebote werden von einem selbstständig tätigen Guide im Auftrag der GD HSH durchgeführt. Die Bestimmung und Beauftragung eines fachkundigen Guides obliegt der GD HSH. Im Übrigen gelten die auf der Buchungsbestätigung angegebenen Führungs- und Anmeldemodalitäten. Die GD HSH behält sich geringfügige Änderungen im Programm und den Wechsel des Guides vor.  
 

7. VERANSTALTUNGEN

Veranstaltungstickets berechtigen zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Auf elektronischem Wege versandte Veranstaltungstickets sind entweder auf DIN A4-Papier auszudrucken oder in digitaler Form auf dem mobilen Endgerät als Nachweis der Anmeldung vor dem Betreten vorzuzeigen. Die GD HSH behält sich vor, für Sonderveranstaltungen besondere Eintrittsregelungen zu treffen. Sie ist berechtigt, den Zutritt für einzelne Bereiche zu sperren oder den Zugang zu beschränken. Bei Verlust, Diebstahl oder Nichtinanspruchnahme der Online-Veranstaltungstickets wird kein Ersatz geleistet. 
 

8. HAUSRECHT

Der Direktor der GD HSH übt auf den Grundstücken und in den Gebäuden der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen das Hausrecht aus. Zudem ist eine Übertragung der Ausübung des Hausrechts an weitere dazu bevollmächtigte Personen durch den Direktor möglich. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten. Besucherinnen und Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie den Gedenkstättenbetrieb stören oder andere Besuchende belästigen werden. Der Zutritt kann weiter verweigert werden, wenn Besucher gegen diese AGB verstoßen haben. Besuchende können des Hauses verwiesen werden, wenn sie die Abläufe in der Gedenkstätte stören oder andere Personen belästigen. Eventuelle gezahlte Entgelte werden in diesen Fällen nicht erstattet. 

Hausverbot
Wenn ein generelles Hausverbot ausgesprochen wird, gilt dies sowohl für den Besuch der Ausstellungen als auch der Führungen und jeglichen Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten der GD HSH durchgeführt werden.

Rauchen 
In den Räumlichkeiten der GD HSH besteht Rauchverbot (inkl. E-Zigarette). Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Rauchen ist lediglich in den Außenbereichen gestattet. 

Getränke, Speisen
Das Mitbringen von Speisen und offenen Getränken jeglicher Art in die GD HSH ist nicht gestattet. Der Verzehr von Speisen ist nur in dafür ausgezeichneten Räumlichkeiten der GD HSH gestattet, z.B. in der Cafeteria oder in speziellen Veranstaltungsräumen. Der Verzehr von Getränken in geschlossenen Behältnissen ist während der geführten Rundgänge gestattet.

Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren in die Ausstellungsräume und Gebäude der GD HSH ist nicht erlaubt. Ausnahme bilden allein Assistenzhunde und Blindenführhunde. 
 

9. SICHERHEIT

Schließfächerpflicht
Zum Schutz der in den Ausstellungen gezeigten Objekte sowie der historischen Oberflächen der Gedenkstätte müssen Rucksäcke, Schirme und größere Taschen in Schließfächer verstaut werden. Für Schulklassen stehen im Eingangsbereich Gepäckcontainer zur Verfügung. Diese Regelung gilt auch für alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen der GD HSH. 

Kontrolle
Aus Sicherheitsgründen können Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung wie Mäntel, Jacken und Umhänge durch das Sicherheitspersonal oder durch andere dazu Beauftragte auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Alle Gegenstände, Substanzen und Materialien, welche die Sicherheit der Gäste gefährden oder den Gedenkstättenaufenthalt negativ beeinträchtigen können, dürfen nicht mit in die Gebäude genommen werden.  

Der Zutritt zur Gedenkstätte ist untersagt mit:

  • Speisen jeglicher Art,
  • offenen Getränken jeglicher Art,
  • Tieren jeglicher Art (Assistenz- und Blindenführhunde ausgenommen),
  • Skateboards, Rollern, Fahrrädern, Inline Skates,  
  • größeren Rucksäcken, Taschen, Koffern, Trolleys etc.,
  • Waffen, waffenähnlichen Gegenständen und gefährlichen Stoffen (z. B. Gasdruckbehältern, Glasflaschen, Feuerwerkskörpern etc.).

Besucherinnen und Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Ausstellungsobjekte, einer Veranstaltung oder von anderen Besuchenden führen können, nicht einverstanden sind, werden nicht in die Räumlichkeiten der GD HSH eingelassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Führungsentgelts besteht nicht.  

Aufsichtspflicht
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten nur Zutritt zur Gedenkstätte in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Aufsichtsperson. Die Aufsichtspflicht über Minderjährige liegt während des gesamten Besuchs bei den erwachsenen Begleitpersonen. In besonderen Fällen kann die Aufsichtspflicht auf die Mitarbeiter der GD HSH oder von ihr beauftragte Personen übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die dafür nötigen Informationen schriftlich übermittelt werden.  

Evakuierung
Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besuchenden die Gedenkstätte Hohenschönhausen ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Ausgänge verlassen. Den Anweisungen des Servicepersonals oder anderer Personen, die von der GD HSH für die Entfluchtung der Gäste beauftragt sind, ist unbedingt Folge zu leisten.
 

10. WIDERRUFSRECHT

Die Regelung zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen finden gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
 

11. STORNIERUNG

Bezahlte Einzelangebote im Ticketshop (öffentliche Rundgänge und Veranstaltungen) können nicht storniert werden und werden nicht rückerstattet. Bei Verspätungen um mehr als 15 Minuten zum gebuchten Termin sowie bei Missachtung der Hausordnung und des Hausrechts besteht kein Anrecht auf eine Führung bzw. auf Kostenerstattung. Für einen Ausfall der Führung aufgrund höherer Gewalt u. ä. wird keine Haftung übernommen.

Eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung von Gruppenführungen und allen weiteren pädagogischen Gruppenangeboten ist bis spätestens 14 Kalendertage im Voraus schriftlich möglich. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Stornierung bei der GD HSH. Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail an den Besucherservice unter besucherdienst@stiftung-hsh.de erfolgen. Den Nachweis hierfür hat der Kunde zu erbringen.  

Ab dem 13. Tag und weniger erhebt die GD HSH für jede vorgenommene Stornierung und Umbuchung Stornierungsgebühren.  

  • Für die Stornierung von geführten Rundgängen erhebt die Gedenkstätte eine Stornierungsgebühr von 49 Euro, maximal jedoch das Führungsentgelt.
  • Für die Stornierung von fünfstündigen Bildungsformaten (Projekttage) erhebt die Gedenkstätte eine Gebühr von 147 Euro, maximal jedoch das Entgelt für den Projekttag.
  • Für die Stornierung von dreistündigen Bildungsformaten (Führung und Zeitzeugengespräch/Seminare) erhebt die Gedenkstätte eine Gebühr von 98 Euro, maximal jedoch das Entgelt für das Seminar.

Bei Verspätungen der angemeldeten Gruppe um mehr als 30 Minuten zum gebuchten Termin sowie bei Missachtung der Hausordnung und des Hausrechts besteht kein Anrecht auf eine Führung bzw. auf Kostenerstattung. Bitte beachten Sie, dass Verspätungen bei pädagogischen Vermittlungsangeboten nicht nach hinten korrigiert werden können. Unsere Mitarbeitenden sind berechtigt, die Inhalte des Angebots entsprechend der verbleibenden Zeit anzupassen. Für einen Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt u. ä. wird keine Haftung übernommen. 
 

12. RÜCKTRITT DURCH DIE STIFTUNG GEDENKSTÄTTE BERLIN-HOHENSCHÖNHAUSEN/SCHADENERSATZ

Fällt die Veranstaltung aus konservatorischen, organisatorischen oder technischen Gründen aus, ist die GD HSH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden die geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die GD HSH behält sich infolge höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Guides) die Absage von Führungen oder anderen Vermittlungsangeboten vor. In diesem Fall entstehen dem Kunden keine Kosten. Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Kunden durch die Absage entstehen, kommt die GD HSH nicht auf. 
 

13. HAFTUNG

Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet die GD HSH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet die GD HSH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Stiftung, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung) nur

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
     

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits aufgegebene Käufe gelten solche Änderungen nicht. Sollten einzelne Regelungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist Berlin. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, ist Berlin.

 

Stand: Oktober 2024