Gedenkstätte

Die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen ist ein Ergebnis der friedlichen Revolution in Ostdeutschland: Wären die Bürger der DDR nicht im Herbst 1989 auf die Straße gegangen und hätten freie Wahlen erzwungen, wäre das Gelände vermutlich noch heute Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit.

  • Die Entstehung der Gedenkstätte

    Die letzten politischen Häftlinge in Hohenschönhausen kamen im Dezember 1989 aus der Untersuchungshaft frei. Bereits Anfang der 1990er Jahre setzten sich ehemalige Gefangene dafür ein, am Ort der Haftanstalt eine Gedenkstätte zu schaffen. 1992 wurde das Gefängnisareal daraufhin unter Denkmalschutz gestellt. 1994 wurde es erstmals für Besucher zugänglich gemacht. Im Dezember 1995 bildete die Berliner Senatsverwaltung für Kultur eine Stiftung in Gründung, mit der die institutionalisierte Arbeit der Gedenkstätte ihren Anfang nahm. Bund und Land beteiligten sich zu gleichen Teilen an den Kosten.

    Eine Arbeitsgruppe von Wissenschaftlern erarbeitete eine Rahmenkonzeption für die künftige Arbeit. Auf dieser Grundlage verabschiedete das Abgeordnetenhaus von Berlin im Juni 2000 das Gesetz zur Errichtung der Stiftung »Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen«. Nachdem die Gedenkstätte in den ersten Jahren von Dr. Gabriele Camphausen und danach kommissarisch von Mechthild Günther geleitet worden war, berief der Stiftungsrat im September 2000 den Historiker Dr. Hubertus Knabe zum ersten wissenschaftlichen Direktor der Stiftung. Von Dezember 2018 bis August 2019 stand Jörg Arndt der Gedenkstätte vor. Seit September 2019 leitet Dr. Helge Heidemeyer die Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen.

     

  • Das Gelände

    Luftbild Gefaengnis 2014 Zum Komplex der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen gehören mehrere Gebäude: die ehemalige Großküche, die nach 1945 als Lager und in den 1950er Jahren als Untersuchungshaftanstalt diente (Altbau); der neue, 1961 fertiggestellte dreistöckige Gefängnisbau mit angegliedertem Vernehmertrakt (Neubau); das mehrfach erweitere Haftkrankenhaus des Staatssicherheitsdienstes; der so genannte Werkstatthof mit Unterkünften und Werkstätten für etwa 25 männliche Strafgefangene, die dort handwerkliche Arbeiten verrichten mussten; ein ausgedehnter Garagentrakt für die Fahrzeuge der Beschäftigten sowie die äußeren Befestigungsanlagen mit drei Wachtürmen, einer Fahrzeugschleuse und einer vier Meter hohen, stacheldrahtbewehrten Mauer.

    Durch den mehrjährigen Leerstand und die teilweise unzureichende Bauweise befinden sich die verschiedenen Gebäude zum Teil in einem sehr schlechten Zustand.

    Abb.: Luftaufnahme von 2014
    © Reimer Wulff