24.1.2017 |
Tod im Gewahrsam der Staatssicherheit

MfS Schulungsfoto Suizidversuch web
Von Peter Erler
Zu den von den Gedenkstättenbesuchern oft gestellten Fragen gehört die nach der Anzahl und der Art der Sterbefälle im MfS-Gewahrsam. Dabei handelt es sich um eine Frage, die nach 25 Jahren Aufarbeitung immer noch nicht eindeutig beantwortet werden kann.

Tod im Gewahrsam der Staatssicherheit: Suizide und andere Sterbefälle am Haftort Berlin-Hohenschönhausen 1951 bis 1989. Eine vorläufige Übersicht.

Von Peter Erler

Veröffentlicht in: Zeitschrift des Forschungsverbunds SED-Staat 38/2015, S. 65-87

Ursächlich für dieses Wissensdefizit ist die komplizierte Quellenlage. Im Gegensatz zum Ministerium des Innern der DDR, welches den Exitus von Strafgefangenen in den ihm unterstehenden Vollzugseinrichtungen zentral erfasst hat, gab es eine solche Ablage bei der ostdeutschen Staatssicherheit offensichtlich nicht. Das MfS war von Anfang an bemüht, derartige außerordentliche Vorkommnisse in seinen Untersuchungsgefängnissen zu tabuisieren und zu verschleiern. So fehlen zum Beispiel mitunter die entsprechenden Vermerke über den „Abgang“ der Häftlinge in den Registrierbüchern oder die personenbezogene Aktenablage der Betroffenen weist in diesem Kontext signifikante Lücken auf. Desgleichen enthalten die überlieferten Unterlagen mitunter falsche Angaben zum Todesort. Durch diese Vorgehensweise sollten vor allen Dingen das Entstehen negativer Gerüchte und Spekulationen unterbunden, aber auch Versäumnisse des Wachpersonals sowie Aktivitäten von Mitarbeitern der Linien IX und XIV sowie des Haftkrankenhauses, die eventuell zum Ableben der Betroffenen beigetragen hatten, geheimgehalten werden. Diese Informationsblockade galt auch innerhalb des Stasi-Apparats.

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Vorschlag zur Zitierweise: Peter Erler, Tod im Gewahrsam der Staatssicherheit: Suizide und
andere Sterbefälle am Haftort Berlin-Hohenschönhausen 1951 bis 1989. Eine vorläufige Übersicht, Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Studien und Analysen, 01/2017