|
|
|
|
Aufnahmebedingungen
|
Wichtige Informationen für Film- und Fotoaufnahmen sowie Interviews auf dem Gelände der Gedenkstätte.
Die Stiftung hat die gesetzliche Aufgabe und ist daran interessiert, über Geschichte, Hintergründe und Folgen politischer Unterdrückung zu informieren. Alle Arten der Dokumentation, insbesondere Film- und Fotoaufnahmen, sind daher erwünscht und werden für Bildungs- und Archivzwecke benötigt.
Interessierte Filmteams sollten jedoch beachten, dass vor Erteilung einer Drehgenehmigung folgende Kriterien erfüllt werden müssen:
Das Vorhaben muss dem Stiftungszweck lt. § 2 des Stiftungserrichtungsgesetzes vom 21. Juni 2000 entsprechen.
Das Film- oder Fotoprojekt muss einen dokumentarischen Charakter tragen. Für fiktive oder andere Darstellungen, bei denen der Haftort Hohenschönhausen lediglich als Kulisse fungiert, wird keine Drehgenehmigung erteilt.
Das geplante Film- oder Fotoprojekt darf die Gefühle der früher in Berlin-Hohenschönhausen Inhaftierten nicht verletzen.
Anträge auf Drehgenehmigung werden von der Gedenkstätte unter inhaltlichen und logistischen Gesichtspunkten geprüft. Die Genehmigung erfolgt dann ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der Einrichtung eine Filmkopie (VHS-Kassette/DVD) bzw. Abzüge auf Fotopapier/digitale hochaufgelöste Dateien kostenlos und zur weiteren nicht-kommerziellen Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Datum, Sendetermin und ausstrahlender Sender der Erstvorführung müssen der Gedenkstätte rechtzeitig mit geteilt werden.
Bitte beachten Sie: die Gedenkstätte erhebt für alle Aufnahmen eine Drehortablöse, die sich nach Dauer und Aufwand richtet.
- Download: Drehbedingung-Antwortfax
Anfragen bitte per Telefax: +49 - (0)30 - 98 60 82 - 464 oder E-Mail
|
|
|
|
|
|