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BLZ 100 500 00
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Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
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Unter dem Namen “Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ wurde im Juli 2000 eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet. Sie beschäftigt vierzehn fest angestellte Mitarbeiter und über 30 Honorar- und Aushilfskräfte. Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, der Vorstand und der Beirat.

Die Stiftung wird jeweils zur Hälfte vom Bund und vom Land Berlin finanziert. Darüber hinaus erhält die Gedenkstätte projektgebundene Mittel von weiteren Einrichtungen wie zum Beispiel der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur oder dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

- Download: Satzung der Gedenkstätte

- Download: Gesetz der Gedenkstätte

 
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Bitte beachten Sie, dass die Besichtigung des ehemaligen Stasi-Gefängnisses bislang nur im Rahmen einer Führung möglich ist. Wir danken für Ihr Verständnis.