„Einsatz von Röntgenstrahlen und radioaktiven Stoffen…“

Kurzdarstellung des Berichtes der Projektgruppe „Strahlen“ beim BStU zum Thema: „Einsatz von Röntgenstrahlen und radioaktiven Stoffen durch das MfS gegen Oppositionelle - Fiktion oder Realität?“

Der Bericht beschreibt die Ausgangslage, das methodische Vorgehen, gewonnene Erkenntnisse und Ergebnisse sowie offene Fragen und weitergehende Schlussfolgerungen. Ihm lagen im Wesentlichen drei Fragestellungen zu Grunde:

Welche Untersuchungshaftanstalten des MfS wurden bzw. waren mit welchen Röntgen- bzw. anderen Strahlengeräten ausgestattet?

Lassen Standort und/ oder Funktionen dieser Geräte auf einen Missbrauch im Sinne eines zielgerichteten bzw. vorsätzlichen Angriffs auf die Gesundheit politischer Häftlinge schließen?

Gibt es Hinweise, die über den Rahmen von Untersuchungshaftanstalten des MfS hinaus den Einsatz von Strahlern oder radioaktiven Substanzen zur zielgerichteten Ausschaltung von Systemgegnern durch das MfS belegen?

Ausgangslage

Nachdem 1997 mit Rudolf Bahro und 1998 mit Gerulf Pannach bereits zwei prominente Oppositionelle der DDR an einem Krebsleiden starben und 1999 der Tod von Jürgen Fuchs zu beklagen war, wurden mehr und mehr Stimmen laut, die meinten, dass da „menschliche Hände“ im Spiel gewesen sein müssen. Unter Hinweis auf das Ende 1989 im Fotoraum der Untersuchungshaftanstalt des MfS in Gera vorgefundene Röntgengerät wurde der Verdacht geäußert, dass das MfS durch Röntgenstrahlen eine zielgerichtete gesundheitliche Schädigung inhaftierter DDR-Oppositioneller betrieben haben könnte.

Infolge der öffentlichen Diskussion meldeten sich weitere Betroffene und/ oder deren Angehörige zu Wort, die von unerklärbaren Vorgängen im Rahmen der erkennungsdienstlichen Erfassung durch das MfS im Fotoraum von Untersuchungshaftanstalten berichteten und auf Todesfälle ehemaliger politischer Häftlinge wegen Krebserkrankungen hinwiesen. Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR wurde von vielen Seiten gebeten, zur schnellen Aufklärung der Sachlage beizutragen. Zu diesem Zweck wurde in der Abteilung Bildung und Forschung eine Projektgruppe (Bernd Eisenfeld - Leiter -, Thomas Auerbach, Gudrun Weber und als externer Fachgutachter Dr. Sebastian Pflugbeil) gebildet.

Erkenntnisse und Ergebnisse

Die gewonnenen Erkenntnisse werfen neue Fragen auf, liefern aber auch eine Reihe von Antworten. Sie führen zu beruhigenden, aber auch zu beunruhigenden Nachrichten.

Die beruhigende Nachricht lautet:

Auf der Grundlage der vorgefundenen Akten muss die Frage, ob das MfS zielgerichtet bzw. vorsätzlich mit Hilfe von Röntgengeräten, anderen radioaktiven Strahlern oder auch radioaktiven Substanzen gegen Oppositionelle vorging, verneint werden.

Dieses Ergebnis stützt sich zum einen auf gewonnene Erkenntnisse über die Gründe, die Art und die Funktion der in den Untersuchungshaftanstalten des MfS benutzten Röntgengeräte. Zum anderen trägt es dem Tatbestand Rechnung, dass bisher nicht ein einziges Dokument gefunden wurde, aus dem geschlossen werden könnte, dass das MfS zielgerichtet bzw. vorsätzlich mit Hilfe radioaktiver Strahlen eine gesundheitliche Schädigung von Menschen herbeiführen wollte.

Die beunruhigende Nachricht lautet:

Das MfS besaß Freiräume in der Handhabung und im Umgang mit radioaktiven Strahlern und Substanzen, die auch in hohem Maße ausgeschöpft wurden. Im Umgang und Einsatz radioaktiver Substanzen nahm das MfS die gesundheitliche Gefährdung von Menschen in Kauf. Diese Nachricht stützt sich auf eine ganze Reihe gewonnener Erkenntnisse:

Die erste und vergleichsweise harmlose betraf das Röntgen der Häftlinge in den Untersuchungshaftanstalten des MfS. In der Regel wurden die Häftlinge während der Untersuchungshaft zweimal durchleuchtet (Thorax). Festgestellt wurde, dass teilweise alte, nicht ordnungsgemäß eingestellte und gelegentlich auch defekte Geräte zum Einsatz kamen. Zugleich wurden MfS-interne Ausnahmegenehmigungen erteilt (u.a. hinsichtlich geeigneter Räumlichkeiten) mit denen die Strahlenschutzbestimmungen der DDR umgangen worden sind. Schließlich gab es Unzulänglichkeiten in der Anleitung des Bedienungspersonals von Röntgengeräten. Es kann also durchaus auf einen teilweise fahrlässigen Umgang mit Röntgengeräten bei der Behandlung politischer Häftlinge geschlossen werden. […] Sie waren hohen psychischen, teils auch physischen Belastungen, großer Bewegungsarmut, geringem Tageslicht und vitaminarmer Kost ausgesetzt. Das alles musste ihr Immunsystem erheblich schwächen. Unter diesen Bedingungen konnte selbst bei der Verabreichung gesetzlich zulässiger Strahlendosen eine gesundheitliche Gefährdung der Häftlinge durch Röntgenaufnahmen nicht ausgeschlossen bleiben.

Die zweite Erkenntnis

ist gravierender. Sie betraf den konspirativen Charakter der Beschaffung und des Umganges von radioaktiven Strahlern und Substanzen durch das MfS für operative Zwecke. Auf der Basis bilateraler Verträge fungierte als „Versorger“ und „Entsorger“ das Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf (ZfK) der Akademie der Wissenschaften der DDR. Zwei der zuständigen Mitarbeiter arbeiteten als Spitzel mit dem MfS zusammen. Die einzelnen Schritte (Anforderung, Bezug, Transport, Abrechnung und Entsorgung) wurden höchst konspirativ abgewickelt. Die Auftragserteilung erfolgte in Form einer persönlichen Übergabe. Die bereitgestellten radioaktiven Strahlenquellen wurden vom MfS direkt abgeholt. Die Fahrer des MfS, die die Substanzen im ZfK übernahmen und zu transportieren hatten, bekamen Dienstausweise des ZfK und mussten das Berliner Autonummernschild gegen ein Dresdner Nummernschild austauschen. Interne Regelungen des MfS sorgten dafür, dass der Transport dieser hochgefährlichen Stoffe auf öffentlichen Straßen geheim blieb. Demzufolge wurden diese Transportfahrzeuge auch nicht kenntlich gemacht und mit den erforderlichen Warnzeichen versehen. Begründet wurde das mit dem Argument, dass eine solche Kennzeichnung sowohl die „inoffiziellen Beschaffungen“ derartigen Materials als auch das Arbeitsvorhaben dem zivilen Bereich hätte offen legen können. Selbst bei der Verwicklung in einen Verkehrsunfall durfte nicht einmal die Polizei über das Transportgut etwas erfahren. Eine mögliche Kontamination von öffentlichen Straßen und Plätzen sollten unter strengster Geheimhaltung durch MfS-eigene Kräfte „bereinigt“ werden. […]

Die dritte Erkenntnis

besaß einen nahezu kriminellen und zugleich höchst bedrohlichen sowie letztlich menschenverachtenden Charakter: Auf der Suche nach größerer Effizienz bei der Aufklärung und Überführung des „Feindes“ schreckte das MfS seit den siebziger Jahren nicht davor zurück, radioaktive Markierungen einzusetzen. Sie wurden unter dem Begriff „Wolke“ und durch Kennzahlen legendiert.

Radioaktive Markierungen besaßen für das MfS im Vergleich zu anderen Mitteln und Methoden insofern einen Vorteil, als mit ihnen operativ relevante Handlungen sofort und nicht erst nachträglich feststellbar waren. Je nach „Trägermaterial“ und Ziel verfügte das MfS über die verschiedensten Markierungsmethoden.

Flüssige Substanzen waren vornehmlich zur Markierung von Papier bzw. Dokumenten und Geldscheinen gedacht. Sie sollten helfen, „feindliche“ Verbindungen oder Gelddiebstähle aufzudecken. Zur „Kennzeichnung“ von Personen standen mehrere Varianten zur Auswahl. So verfügte das MfS über Stecknadeln, die handelsüblich aussahen, aber die Besonderheit besaßen, radioaktiv zu strahlen. Sie wurden dafür im Rossendorfer Forschungsreaktor präpariert. Danach brauchten diese Stecknadeln nur noch konspirativ „an den Mann“ gebracht werden. Das gleiche traf zu für radioaktiv präparierte Folien, die zum Anheften vorgesehen waren.

Schließlich standen flüssige Substanzen bereit, die mit speziell präparierten Spritzkanonen oder Gummibällen auf die „Zielobjekte“ übertragen werden konnten.

Um Kraftfahrzeuge verfolgen und kontrollieren zu können, gab es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Der Einsatz radioaktiv präparierter Magneten oder die Markierung der Autoreifen mittels eines Geschosses. Für das Letztere stand ein mit einem Zielfernrohr bestücktes Luftdruckgewehr und ein radioaktiv präpariertes Bleidiabolo bereit. Das Diabolo sollte nach dem Aufprall seine in der Spitze angebrachte radioaktive Substanz auf den Reifen übertragen. Das MfS bezog in seine Überlegungen auch die radioaktive Markierung von Fußböden in Räumlichkeiten ein. Mit dieser Maßnahme konnten anwesende Teilnehmer eines Treffens an den Schuhsohlen markiert und festgestellt werden. Fragmentarisches Material des MfS verweist auf jährlich etwa 100 radioaktive Markierungsvorgänge in den siebziger und auf 30 bis 50 Vorgänge jährlich in den achtziger Jahren. […]

Das praktische Beispiel ist durch einen Fall belegt, bei dem es um die Aufklärung gestohlenen Geldes aus Postsendungen ging. Zu diesem Zweck präparierten Mitarbeiter des OTS am 4. Mai 1988 20 Fünfmark-Scheine mit dem „Wolke“-Mittel 113 für Papiermarkierungen (jeweils belastet mit einer Aktivität von 60 uCI), verpackten sie in Briefe und schickten sie einen Tag später, wie es heißt, „operativ in den Postkanal“. Tatsächlich konnte durch diese Maßnahme ein Mitarbeiter der Post des Diebstahls überführt und festgenommen werden. Doch konnten lediglich acht der zwanzig präparierten Geldscheine sichergestellt werden. Zwölf der kontaminierten 5-DM-Scheine blieben verschwunden. Den Berechnungen des MfS zufolge führt das Tragen auch nur eines Scheines über einen Zeitraum von drei Monaten, täglich 5 Stunden Dauer, zu einer Teilkörperbestrahlung „zwischen 200 Rem und 20 Rem, was insbesondere im Gonadenbereich spätere Wirkungen bei Jugendlichen verursachen könnte“. Diese Dosis würde jedoch, so heißt es, innerhalb eines Jahres infolge der Zerfallszeit auf 16 Rem sinken und wäre danach „aus unserer Sicht ungefährlich.“ Andererseits musste eingestanden werden, dass das Ausmaß der Schädigung auch davon abhängen würde, wie die betreffenden Personen mit den Scheinen umgehen. Würde eine Person mehrere dieser Scheine am Körper tragen, so bestünde die Gefahr einer „vervielfachten“ Belastung und „von Spätschäden an begrenzten Körperteilen.“ […]

Der Fall Rudolf Bahro - ein neuer Verdacht

Welche Möglichkeiten das MfS nutzte, um mit Hilfe radioaktiver Markierungen Systemgegner und ihre Verbindungen aufzuspüren, wird beispielhaft am Fall Rudolf Bahro deutlich. Aus einer Arbeit der Juristischen Hochschule des MfS über die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Bekämpfung der sogenannten politischen Untergrundtätigkeit (PUT) aus dem Jahre 1979 geht hervor, dass mehrere Exemplare einer 300seitigen Konzeption radioaktiv markiert wurden, um den zu erwartenden Versand und gleichzeitig die Adressaten aufzuspüren. […]

Der Fall Jürgen Fuchs in einem neuen Licht?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit darf angenommen werden, dass diese gegen Rudolf Bahro mit Erfolg abgeschlossene Methode kein Einzelfall blieb, zumal in Vorgängen des MfS, die sich 1987 gegen Jürgen Fuchs richteten, ein allgemein formulierter Markierungsauftrag der Hauptabteilung VIII des MfS (Ermittlungen/ Observationen) auftaucht. Auch wenn dieser Auftrag gegenüber dem Westberliner Spitzel „Genua“ zurückgezogen wurde und das bisher vorgefundene Material keinerlei Anhaltspunkte über Art und Ziel dieses Markierungsauftrages bietet, dürfte die Versuchung des MfS groß gewesen sein, die Methode auch gegen Jürgen Fuchs anzuwenden. Durch die radioaktive Markierung seiner Schriften hätte die Möglichkeit bestanden, alle östlichen Verbindungswege und Gesinnungsfreunde von Jürgen Fuchs „aufzuklären“ und auf diesem Wege gleichzeitig den immer wieder herbeigeredeten, herbeigewünschten und gesuchten Nachweis zu liefern, dass die innere Opposition letztlich vom Westen inszeniert und gesteuert würde.

Quelle: Presseinformation der BStU vom 17. März 2000.